
Schwarz auf Weiß
18.09.2008"Erfolgreiche Arbeitsvermittlung bedroht"
Hielscher: Bund legt Hand an das Herzstück der Reform - "Flexibilität in Optionskommunen erhalten"Main-Taunus-Kreis
„Kaum rudert der Bund vorwärts, da rudert er auch schon wieder zurück. Das Nachsehen haben die Langzeitarbeitslosen“: Mit diesen Worten kommentiert der Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher Bundespläne zu Änderungen in den Sozialgesetzen. Mit der Hartz-IV-Reform und der Einrichtung von Optionskommunen wie dem Main-Taunus-Kreis habe der Bund mehr Freiraum geschaffen, um Langzeitarbeitslosen effizient mit lokaler Initiative zu helfen. Aber offenbar sollten jetzt die „ersten Erfolge kommunaler Vermittlungsarbeit wieder zunichte gemacht werden“.
In der Diskussion geht es um einen Gesetzentwurf zur „Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente“. Bislang hat der Kreis rund 25 Prozent der Eingliederungsmittel des Bundes im Sinne einer freien Förderung für die individuelle Hilfeleistungen eingesetzt. Zukünftig soll dies nicht mehr möglich sein. Der Bundesgesetzgeber will lediglich einen Anteil von zwei Prozent für neue und innovative Projekte freigeben. „Damit aber würde Hand an das Herzstück der Reform gelegt“, so Hielscher.
Statt die Kommunen wieder einzuengen, solle „im Sinn der Langzeitarbeitslosen und Hilfebezieher“ größtmögliche Flexibilität gesichert und finanziert werden, fordert Hielscher. Er ist mit Vertretern weiterer Kreise Mitglied in der überparteilichen Aktionsgruppe „Option – Die bessere Alternative bringt Menschen in Arbeit“.
Die Optionskommunen könnten schnell und flexibel auf Anforderungen des lokalen Arbeitsmarktes reagieren. Möglich sei dies auch durch innovative Projekte und Kooperationen. So habe der MTK aus ungebundenen Geldern unter anderem Langzeitarbeitslosen den Busführerschein ermöglicht und auf diese Weise auf einen Schlag 17 Menschen in Arbeit vermittelt: „Das ist nur ein Beispiel von vielen.“
Würden die Mittel dramatisch beschränkt, sei nur noch eine Förderung „von der Stange“ möglich wie bei denjenigen, die noch nicht lange arbeitslos seien und von der Bundesagentur für Arbeit betreut werden. „Erst wenn diese Hilfeempfänger nach einem oder eineinhalb Jahren zu uns kommen, erhalten sie eine individuelle Hilfeplanung, um sie dann in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu bringen.“
Wie Hielscher vorrechnet, hat der Main-Taunus-Kreis seit der Reform 2005 bis Ende 2007 insgesamt 3.300 Menschen in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse vermittelt. „Das ist eine Erfolgsbilanz, und die sollte der Bund durch seine Pläne nicht zunichte machen.“