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Schwarz auf Weiß

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25.11.2008Müsse und Pipa als Hartz IV-Sachverständige in Berlin: "Einschränkungen der Eingliederungsmaßnahmen ist ein riesengroßer Fehler"


Landrat Erich Pipa und Erster Kreisbeigeordneter Dr. Wolfgang Müsse als Sachverständige der FDP-Bundestagsfraktion, vertreten durch Generalsekretär Dirk Niebel und Dr. Heinrich Kolb (von links)

Hochtaunuskreis

"Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Olaf Scholz zeugt von einer ungeheuren Arroganz der Macht und gaukelt den Abgeordneten Verbesserungen für den Arbeitsmarkt lediglich vor", lautet das Fazit von Erstem Kreisbeigeordneten Dr. Wolfgang Müsse nach der Anhörung im Bundesausschuss für Arbeit und Soziales in Berlin am Montag. Als Sachverständiger der FDP-Bundestagsfraktion hatte Dr. Müsse gemeinsam mit Erich Pipa, Landrat des Main-Kinzig-Kreises, mit deutlichen Worten den Gesetzentwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente kritisiert und die Folgen angemahnt. "Die Vorlage der Bundesregierung ist der politische Versuch, die erfolgreiche Arbeit der Kommunen in der Betreuung der Langzeitarbeitslosen zu vernichten und in die zentralistische Arbeitsmarktpolitik der Bundesagentur zu überführen", kritisiert Müsse.

Der neu formulierte § 16 (einschließlich §§ 16 a -f) SGB II im Gesetzentwurf ist ein typisches Beispiel: Hier wird die Experimentierklausel, mit der die Optionskommunen in den zurückliegenden Jahren eine erfolgreiche, passgenaue und flexible Betreuungs- und Vermittlungsarbeit für Langzeitarbeitslose und benachteiligte Jugendliche gestaltet haben, nicht nur begrenzt, sondern auch der Genehmigung durch die Bundesagentur (BA) unterstellt. "Die BA entscheidet also, was innovativ ist oder was durch eine freie Förderung finanziert werden darf. Das kann nicht sein. Arbeitsmarktpolitik ist regionale Politik. Der deutsche Arbeitsmarkt ist kein einheitlicher Arbeitsmarkt, wie es uns hier weisgemacht werden soll. Wir vor Ort können die Arbeitsmarktsituation am besten bewerten und uns mit passgenau ausgewählten Förderinstrumenten darauf einstellen", so Müsse.

Besonders kritikwürdig sieht Müsse die Tatsache, dass der Gesetzentwurf den Erwerb eines Hauptschulabschlusses an eine berufsvorbereitende Maßnahme des SGB III koppelt. "Das heißt für den Hochtaunuskreis ganz konkret, dass wir einen solchen Schulabschluss als Optionskommune nicht mehr als Förderinstrument anbieten dürfen", ist Müsse entrüstet, "da berufsvorbereitende Maßnahmen nach § 61 SGB III ausschließlich der Arbeitsagentur obliegen und deshalb für Optionskommunen und ARGEn untersagt sind".

An einem weiteren Beispiel macht Sozialdezernent Müsse die Absurdität des Gesetzes deutlich. "Qualifizierungen, z.B. zum Berufskraftfahrer, für die Altenpflege, die Krankenpflege, zur Hauswirtschafterin, für die betriebliche Ausbildung von Jugendlichen, insbesondere für Alleinerziehende, sollen zukünftig im SGB II nicht mehr möglich sein."

"Wir sind deshalb so erfolgreich, weil wir den Arbeitslosen in unserem Landkreis flexibel und unbürokratisch passgenaue Angebote liefern. Wenn wir daran gehindert werden, dann wird auch unsere Arbeit der vergangenen 5 Jahren zunichte gemacht", bilanziert der Erste Kreisbeigeordnete.

Enttäuscht zeigten sich die Praktiker Müsse und Pipa vom Ablauf der Anhörung: "Viele der Bundespolitiker gerade der großen Koalition scheinen sich mit dem Entwurf zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nicht wirklich befassen zu wollen. Es wird an der Oberfläche rumgekratzt, aber mit den wirklichen Kernthemen will sich niemand beschäftigen."

"Hier wird schlicht übersehen, dass bei Langzeitarbeitslosen die im SGB II angekommen sind, die Instrumente der BA nicht gegriffen haben und die Kommunen gerade hier individuelle Instrumente zur Integration nutzen müssen", so Müsse abschließend.


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