
Schwarz auf Weiß
27.06.2008Land kämpft für Qualifizierungsprogramme
Brief von Hessens Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) an Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD)[Quelle: Frankfurter Rundschau]
Sehr geehrter Herr Bundesminister Scholz, ich wende mich heute direkt an Sie, da die Nebenwirkungen der Geschäftsanweisung Nr. 13 der BA vom 10.04.2008, mit der die "Arbeitshilfe SWL" mit Stand April 2008 zur Weisung erklärt wurde, mir in keinster Weise nachvollziehbar sind. In Hessen gibt es schon seit langen Jahren eine mit der Arbeitsverwaltung abgestimmte Tradition ergänzender Landesprogramme für bestimmte Gruppen von Benachteiligten, die mit den gesetzlichen Instrumenten der Arbeitsförderung nicht erreicht oder nicht hinreichend gefördert werden können. Damit sollten Instrumente der Arbeitsförderung ergänzt werden - damit bei bestimmten Zielgruppen, bei denen eine Förderung besonders nötig ist, die verfestigte Sockelarbeitslosigkeit nicht weiter aufgebaut wird, deren Abbau doch unser gemeinsames Ziel ist. (…)
Bisher wurden diese Kofinanzierungszusagen in der Regel auf Basis des § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II "weitere Leistungen zur Eingliederung" erteilt. Wegen der o. a. Weisung hat die Arbeitsverwaltung am 17.06.2008 erklärt, beim Landesprogramm "Betriebliche Ausbildung Alleinerziehender" sei eine Förderung als sonstige weitere Leistung unzulässig (…) Das bedeutet, dass etwa 130 Möglichkeiten, Alleinerziehende im SGB II ab August dieses Jahres in eine betriebliche Berufsausbildung zu bringen, gekappt werden. Beim Landesprogramm "Ausbildung statt Arbeitslosengeld II (AstA)", sei eine Förderung als SWL gleichermaßen unzulässig (Umgehungsverbot). Hier geht es um 282 bereits bewilligte außerbetriebliche Ausbildungsplätze, bei denen die Träger des SGB II jetzt in den Konflikt gezwungen werden, entweder die Bewilligung zurückzugeben (ohne Alternativen für ihre schwierigsten Fälle zu haben) oder gegen die Weisung zu handeln.
Auch Plätze im Landesprogramm "Qualifizierung und Beschäftigung junger Menschen" könnten nicht als SWL gefördert werden. Hier geht es um rund 600 Plätze. Gleiches gilt für das Landesprogramm "Fit für Ausbildung und Beruf (FAUB)"; hier geht es um etwa 200 Plätze. (…)
Ich bitte Sie herzlich, angesichts dieser Nebenwirkungen die Möglichkeit zu prüfen, durch eine Klarstellung zumindest die Kofinanzierung von einzelfallgerechten Hilfen durch abgestimmte Landes- und ESF-Programme als "weitere Leistungen" zuzulassen. Eine solche Klarstellung wäre möglichst bald erforderlich, da sonst unsere Bemühungen um die Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Ausbildungslosigkeit erheblich gestört würden.