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28.05.2009"Beruf mit Zukunft" - MTK bildet Langzeitarbeitslose zu Betreuungsassistenten aus
Hofheim - Der Main-Taunus-Kreis bildet Langzeitarbeitslose in der Betreuung von Demenzkranken aus. Von 30 interessierten Bewerbern wurden elf ausgewählt, die sich als "Betreuungsassistenten in der Pflege" schulen lassen. "Zahlreiche Pflegeheime suchen dringend Personal. Es gibt viele Langzeitarbeitslose, die nach einer entsprechenden Qualifizierung dafür geeignet sind", so der Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher. Der MTK hat eine ähnliche Weiterbildung bereits 2005 und 2006 angeboten. Damals hatten 26 Pflegeassistenten ein Zertifikat vom Kreis erhalten.Die Qualifizierung orientiert sich an Richtlinien des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen und Pflegekassen (GKV), ist im MTK aber umfangreicher: Statt 160 gibt es im Main-Taunus-Kreis 180 Stunden theoretischen Unterrichts, statt eines einwöchigen Vorpraktikums sind drei Wochen Pflicht. Bei dem vorgeschalteten Praktikum könnten die Bewerber noch einmal selbst prüfen, ob sie der Arbeit gewachsen seien, sagt Hielscher. So hätten auch die Altenpflegeeinrichtungen die Möglichkeit, die späteren Betreuungsassistenten kennenzulernen. Sie seien ohnehin von Anfang an in die Planung der Qualifizierungsmaßnahme einbezogen.
Die Aufgabe der Assistenen besteht in der Betreuung der Demenzkranken. Dabei gehe es darum, ihre Lebens- und Gefühlswelten zu verstehen und ihrer Biographie entsprechend auf sie einzugehen, führt Hielscher aus. Wenn ein Patient zum Beispiel früher gern im Kirchenchor gesungen habe, könne der Betreuer mit ihm zusammen singen oder Musik hören.
Die Qualifizierung der Pflegekräfte hat laut Hielscher mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz vom 1. Juli 2008 noch einmal eine neue Schubkraft bekommen. Das Gesetz sieht vor, dass zur besseren Versorgung Demenzkranker zusätzliche Betreuungskräfte in den Altenpflegeeinrichtungen eingestellt werden. "Pflege und Betreuung sind Berufe mit Zukunft. Es lohnt sich, hier Geld für Ausbildungen in die Hand zu nehmen", erklärt Hielscher.
In dem Zusammenhang erinnert Hielscher an das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente vom Dezember 2008. Dieses Gesetz habe die Möglichkeiten des Kreises, Langzeitarbeitslose weiterzubilden, erheblich beschnitten. "Bei der Weiterbildung zum Pflegeassistenten berücksichtigen wir die engen Vorgaben. Gleichzeitig werden wir unserem eigenen Anspruch gerecht: Wir bereiten die Menschen ausreichend auf dieses sensible Arbeitsfeld vor", erläutert Hielscher.