
Schwarz auf Weiß
11.12.2009Main-Taunus-Kreis: Hielscher fordert Öffnung des Optionsmodells
Hartz IV: Bundesregierung gibt Bestandsgarantie für 69 OptionskommunenDer Erste Kreisbeigeordnete Hans-Jürgen Hielscher fordert die Öffnung des Optionsmodells für alle Kreise und Kommunen. "Laut Koalitionsvertrag will die Bundesregierung die Optionskommunen über das Jahr 2010 hinaus weiterführen - das ist ein gutes Signal", erklärt der Sozialdezernent. Das bestätige ausdrücklich die gute Arbeit der Kreise und Kommunen, die die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen seit 2005 in alleiniger Trägerschaft übernommen haben. Deshalb sei es bedauerlich, dass gleichzeitig die Anzahl der optierenden Kommunen in Deutschland auf 69 festgezurrt werden sollte.
Laut Bundesarbeitsministerium sollen die 349 Arbeitsgemeinschaften, in denen sich Kommunen und Arbeitsagentur unter einem Dach um die Betreuung und Vermittlung von Langzeitarbeitslosen kümmern, nun wieder in getrennter Trägerschaft die Aufgaben wahrnehmen. Grund für die Auflösung der Arbeitsgemeinschaften ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2007, das die Arbeitsgemeinschaften als Mischverwaltung für grundgesetzwidrig erklärt hat.
Das könne allerdings jetzt als Chance genutzt werden, erklärt Hielscher. Er fordert den Gesetzgeber auf, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, selbst darüber zu entscheiden, ob sie die Langzeitarbeitslosen in eigener Regie betreuen und vermitteln wollen oder nicht. Die Zahl von 69 Optionskommunen solle nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Die Kommunen sollten die Wahlfreiheit haben und sich für ein Organisationsmodell entscheiden können.
"Kreise und Kommunen kennen ihre örtlichen Arbeitsmarktstrukturen und können sinnvolle Netzwerke mit Beschäftigungsträgern sowie Einrichtungen der Wohlfahrtspflege knüpfen", bekräftigt Hielscher. "Mit diesem Know-how können sich die Kommunen dann den eigentlichen Aufgaben widmen, nämlich der Vermittlung von Jobs".
Durch eine Rückabwicklung der Arbeitsgemeinschaften sei ein Organisationschaos zu Lasten der Langzeitarbeitslosen zu befürchten, sagt Hielscher. Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung bedeute, dass die Kommunen künftig wieder nur für die Auszahlung der Kosten der Unterkunft und die flankierenden sozialen Leistungen (zum Beispiel Schuldner- und Suchtberatung) und die Bundesagentur alleine für die Auszahlung des Arbeitslosengeldes II und die Eingliederung in Arbeit verantwortlich seien. Es entstünden Doppelstrukturen zwischen der Bundesagentur und den Kommunen, die ein zeitaufwändiges Abstimmungsverfahren nach sich zögen. Dies sei ein katastrophaler Rückschritt. "Auf der Strecke bleiben die Langzeitarbeitslosen", befürchtet Hielscher.