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Schwarz auf Weiß

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25.01.2017Odenwaldkreis: Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz werden im Odenwaldkreis gut angenommen

Teilnahme von Kinder und Jugendlichen an der Gemeinschaft unterstützen – Leistungen des Schulbedarfspakets werden am 1. Februar ausgezahlt

Dazugehören und Teil einer Gemeinschaft sein, sei es in der Schulklasse, der Kita-Gruppe oder dem Sportverein, ist ein wichtiger Baustein für eine gesunde Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Doch oftmals entstehen für gemeinschaftliche Aktionen wie das Mittagessen im Gruppenverbund in Schule und Kindergarten, die Teilnahme an gemeinsamen Ausflügen oder Vereinsmitgliedschaften, Kosten, die manche Familien schwer oder gar nicht tragen können.

Aus diesem Grund wurden seitens der Regierung bereits im Jahr 2011 gesetzliche Regelungen zur Gewährung von Bildungs- und Teilhabeleistungen für bedürftige Kinder und Jugendliche getroffen. So können Familien, die SGB II-Leistungen oder Sozialhilfe beziehen, aber auch Wohngeldempfänger und Bezieher von Kindergeldzuschlag, Unterstützung für Schulbedarf, Schulbeförderung, Mittagsverpflegung oder eintägigen Ausflügen und Klassenfahrten beantragen. Zudem ist unter speziellen Voraussetzungen auch die Übernahme konkreter Kosten für eine Lernförderung (Nachhilfe) möglich, wenn nur durch diese ein Erreichen des Lernziels möglich ist. Im Rahmen des Schulbedarfspakets werden zum Beispiel zur Beschaffung von Schulmaterial immer zu Schuljahresbeginn und zum Beginn des zweiten Schulhalbjahres Leistungen ausgezahlt. Zum 1. Februar erhalten Anspruchsberechtige nach einmaligem Antrag automatisch eine Zahlung in Höhe von 30,00 Euro für Schulzubehör, zum 1. August werden für den Schulbedarf 80,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Im Odenwaldkreis ist das Kommunale Service-Center im Landratsamt in Erbach für die Bearbeitung von Anträgen für leistungsberechtigte Kinder und Jugendliche aus den Rechtskreisen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Asyl zuständig. Jürgen Heisel, Abteilungsleiter des Kommunalen Service-Center und selbst Familienvater, empfiehlt jeder leistungsberechtigten Familie die Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz. „Ich weiß, welche Zusatzkosten über das Jahr verteilt zusammenkommen können, allein schon, wenn man seine Kinder am normalen gesellschaftlichen Leben teilhaben lassen möchte. Und da spreche ich noch nicht über Vereinsbeiträge, die Ersatzbeschaffung von Schulausrüstung oder sonstige Hobbys. Meine Kolleginnen und Kollegen und ich beraten unsere Kunden deshalb bereits bei der Erstantragsstellung zu Fördermöglichkeiten und Zuschüssen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket und versuchen Anträge schnellstmöglich zu bearbeiten“, erläutert Heisel. Im vergangenen Jahr konnten so insgesamt 2.407 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus allen Rechtkreisen SGB II, SGB XII, Asyl und nach dem Bundeskindergeldgesetz im Odenwaldkreis unterstützt werden. Den Großteil der Bewilligungen machten dabei Zuschüsse für Schulbedarf, Mittagsverpflegung und für Ausflüge und Klassenfahrten aus. Trotz dieses schon guten Ergebnisses fällt auch, dass noch nicht jeder Leistungsberechtigte diese Fördermöglichkeiten nutzt, was die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen-Job-Centers sehr schade finden. Deshalb ermutigen sie in ihren Beratungen jeden Berechtigten zur Inanspruchnahme der Leistungen.

Wer Leistungen nach den Rechtskreisen SGB II, SGB XII, Asyl oder nach dem Bundeskindergeldgesetz bezieht und sich zu der Beantragung der Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz informieren möchte kann sich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kommunalen Service-Center wenden:

Jürgen Heisel, Telefon 06062 70-1620, E-Mail j.heisel@odenwaldkreis.de

Beate Heckmann, Telefon 06062 70-1621, E-Mail b.heckmann@odenwaldkreis.de

Vanessa Groß, Telefon 06062 70-1597, E-Mail v.gross@odenwaldkreis.de


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