
Schwarz auf Weiß
09.05.2017Odenwaldkreis: Kommunales Job-Center in Erbach mit überdurchschnittlichem Engagement beim Thema Sprachförderung von Migranten im Odenwaldkreis
Enge und konstruktive Netzwerkarbeit unterstützt Bemühungen für eine schnelle und langfristige Integration und zeigt Erfolge

Besonders seit dem Beginn der Flüchtlingswelle in der zweiten Jahreshälfte 2015 steht auch das Kommunale Job-Center des Odenwaldkreises in der Verantwortung, auf die gestiegene Zahl von Migranten zu reagieren, die Anordnungen des Bundes umzusetzen und Plätze für Integrationskurse zu schaffen. Dabei soll die Sprachvermittlung das primäre Ziel sein, um die Kursteilnehmer auf die Teilnahme am sozialen Leben und perspektivisch auf die Aufnahme einer Arbeitstätigkeit in Deutschland vorzubereiten. Ein strukturiertes und sinnvolles Vorgehen bei der Bedarfsanalyse, Konzeption und Umsetzung von Sprachförderkursen, aber auch bei der Zuweisung der Teilnehmer war deshalb von Beginn an Ziel des Kommunalen Job-Centers.
An diesem Ziel wird dabei nicht erst seit 2015 kontinuierlich und mit überdurchschnittlichem Engagement und Erfolg gearbeitet. Zum Aufbau des Sprachkurssystems und zur Koordination des vielfältigen Sprachkursangebotes im Odenwaldkreis hat das Kommunale Job-Center bereits seit vielen Jahren die Funktion eines Maßnahmenverantwortlichen für diesen Bereich bei der Leitung des Teams U25 angesiedelt. Frau Ulrike Schlegel koordiniert dieses komplexe Aufgabengebiet mit großem Engagement, weiß sie doch aus ihrer langjährigen Erfahrung der Arbeit mit Kunden mit Flucht- und/oder Migrationshintergrund, dass Sprache der Schlüssel zur sozialen und beruflichen Integration ist und oftmals auch starken Einfluss auf die Integration nachfolgender Generationen der Klienten hat.
„Der Auf- und Ausbau einer engen Zusammenarbeit im Netzwerk mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Jugendwerkstätten Odenwald e.V. (JWO), der F+U Rhein-Main-Neckar gGmbH in Michelstadt und der Volkshochschule Odenwaldkreis (VHS) ist für die Umsetzung dieser Integrationsmaßnahmen essentiell und beispielhaft“ erklärt Schlegel. „Seit Jahren findet dreimal jährlich ein Koordinierungstreffen der Netzwerkpartner mit dem BAMF im Odenwaldkreis statt. Darüber hinaus wird eine konstruktive, vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Bildungsträgern F&U, JWO und VHS und dem Kommunalen Job-Center gepflegt, die eine hohe Zuweisungs- und Sprachkursdichte und damit ein attraktives Angebot für Migranten und Flüchtlinge im Odenwaldkreis ermöglicht“ so Schlegel weiter.
So konnten im Odenwaldkreis bereits in den letzten Jahren – im Verhältnis zu den Flüchtlingszuweisungen zu anderen Kreisen - überproportional viele Integrationskurse mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durchgeführt werden. Nahmen im Jahr 2015 noch 143 Personen an insgesamt 17 Terminen zur Sprachniveaufeststellung teil, waren es 2016 bereits 257 Teilnehmer, die an 33 Terminen getestet wurden und im Anschluss den verschiedenen Sprachkursen zugewiesen wurden. Dementsprechend hat sich auch hier die Anzahl der durchgeführten Kurse von elf im Jahr 2015 auf insgesamt achtzehn im Jahr 2016 erhöht. Dabei ist vor allem die Zahl der Alphabetisierungskurse sowie der allgemeinen Integrationskurse gestiegen. Vier Alphabetisierungskurse mit jeweils 300 Unterrichtsstunden und zehn Integrationskurse mit jeweils 600 Unterrichtsstunden konnten im vergangenen Jahr durchgeführt werden. Weiterhin wurde bereits Ende 2016 in enger Zusammenarbeit mit der F&U Michelstadt schon sehr frühzeitig das Angebot der neu eingerichteten Berufssprachkurse im Rahmen der Nationalen Deutschförderung im Odenwaldkreis etabliert.
Ein gutes Ergebnis in Anbetracht eines sehr komplexen und arbeitsintensiven Zuweisungsverfahrens, welches immer mit einem persönliche Beratungsgespräche zwischen dem Migranten oder Flüchtling und seinem Vermittlungscoach beginnt. In diesem werden die grundlegenden Modalitäten für die Zulassung zum Test und später zum Sprachkurs besprochen. Zudem erhält der Kunde hier Unterstützung bei der Antragstellung zur Berechtigung zum Sprachkurs und beim Antrag auf Kostenbefreiung. Auch die Weiterleitung der Anträge an das Bundesamt für Migration und Flüchtlingeübernimmt der zuständige Vermittlungscoach. Dabei muss dieser u.a. den Aufenthaltsstatus und die Nationalität des Klienten beachten, Unstimmigkeiten mit den zuständigen Behörden klären und die geeigneten, differenzierten Formalien auswählen. So gelten für EU-Bürger beispielsweise andere Anträge, als für Nicht-EU-Bürger. Erst nach Bewilligung der Anträge durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können die Migranten am Sprachtest bzw. später am Sprachkurs teilnehmen.
Eine möglichst zeitnahe Zuweisung liegt dabei nicht nur im Interesse der Flüchtlinge, sondern auch des Gesetzgebers und ist ein Qualitätsmerkmal in der Vermittlungstätigkeit des SGB II Trägers. Unterstützt wird dieser Anspruch durch die zuletzt im Sommer 2016 geänderte Integrationskursverordnung. Hier wurde unter anderem neu geregelt, dass die Zulassung zum Integrationskurs auf ein Jahr befristet sein soll. Für bestimmte Personengruppen wurde die Befristung sogar auf 3 Monate verkürzt, um einen noch schnelleren Zugang zu den Sprachkursen zu erreichen. Dies erfordert viele Absprachen und eine gute Terminkoordination aller Beteiligten.
Basierend auf den mittlerweile langjährigen Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Integrationskursträgern konnte der Odenwaldkreis somit im Zuge der Flüchtlingsbewegung der letzten beiden Jahre sehr erfolgreich und zeitnah das vorliegende Integrationskursangebot zielgerichtet ausweiten und damit einen wesentlichen Beitrag zur Integration der hier zugewiesenen Flüchtlinge leisten.
Erbach, 03.05.2017, Jana Brendel, Öffentlichkeitsarbeit der InA gGmbH